Die serienmäßige Ford Extra-Garantie bietet Ihnen einen umfassenden Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten für einen Zeitraum von 4 Jahren/80 000 km.
|
|
Durch die Garantie sind folgende Schäden an allen wichtigen Fahrzeugteilen gedeckt:
| |
| |
Getriebe |
| |
| |
Motor |
| |
| |
Katalysator |
| |
| |
Vorder- und Hinterachse |
| |
| |
Lenkung |
| |
| |
Bremsanlage (ohne Bremsbeläge und Bremsscheiben) |
| |
| |
Klimaanlage und Heizung |
| |
| |
Airbag |
| |
| |
Ford Audio-Systeme (sofern werkseitig eingebaut) |
| |
| |
die gesamte elektrische Anlage einschließlich Motorregelung, Türverriegelung, ABS, elektr. Sitzverstellung sowie alle anderen Teile der Sicherheits- und Komfortelektronik, die werksseitig in Ihren Ford eingebaut wurde!
|
|
|
|
Leistungen:
Sollte ein Teil, für das Garantieanspruch besteht, innerhalb der Garantiezeit einen mechanischen Defekt oder Materialfehler aufweisen, übernehmen wir die gesamten Kosten für die Reparatur bzw. den Austausch.
Führt der Defekt eines gedeckten Teiles dazu, dass der Wagen nicht mehr fahrbar ist, so deckt die Ford Extra-Garantie die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Ford Vertretung (max. 150 km).
Falls während der Garantiezeit Reparaturen anfallen, die länger als 24 Stunden dauern, haben Sie ab dem 2. Reparaturtag für maximal 3 Tage Anrecht auf eine Kostenbeteiligung für das Ersatzfahrzeug.
Alternativ erstatten wir Ihnen die Übernachtungskosten für bis zu zwei Nächte.
|
|
Garantie-Voraussetzungen: Das Fahrzeug muss gemäß den Ford Wartungsvorschriften bei einem Ford Vertragsunter-nehmen unter ausschließlicher Verwendung von Ford-Original- oder Motorcraft-Teilen gewartet worden sein. Die ordnungsgemäße Wartung muss im Ford Service-Heft bestätigt sein. Die Ford Extra Garantie Vereinbarung muss vorgelegt werden.
|
|
Garantieausschluss:
- Alle Verschleißteile sowie die mit Ihrem Austausch verbundenen Arbeiten
- Schäden an Fahrzeugen, die vernachlässigt, verändert oder zu Sport- und Rallyefahrten verwendet wurden.
- Schäden an Taxi, Miet- oder Leasingfahrzeugen; (dieser Ausschluss gilt nicht für Leasingfahrzeuge, die länger als 6 Monate von einem Mieter benutzt werden).
- Karosserie- und Lackreparaturen, Reparaturen an Glas, Polstern und Innenverkleidungen sowie Diagnose- und Wartungsarbeiten und Verbrauchs- und Betriebsmitteln.
|